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Fünf Wege der betrieblichen Altersvorsorge

Die betriebliche Altersversorgung kann über fünf Durchführungswege abgewickelt werden:

  • Direktversicherung
  • Pensionskasse
  • rückgedeckte Unterstützungskassenzusage
  • Pensionsfonds
  • Pensionszusage mit Rückdeckung

Eine betriebliche Altersversorgung kann sowohl vom Arbeitgeber als auch vom Arbeitnehmer finanziert werden.

Bei einer arbeitnehmerfinanzierten Versorgung (Entgeltumwandlung) wandelt der Arbeitnehmer Teile seines Gehaltes zugunsten einer Pensionszusage des Arbeitgebers um.

Seit dem 01. Januar 2002 hat jeder Arbeitnehmer einen Rechtsanspruch auf betriebliche Altersversorgung, wenn diese aus seinem Entgelt finanziert wird. Dieses Recht besteht in Höhe von bis zu 4% der Beitragsbemessungsgrenze (BBG) in der gesetzlichen Rentenversicherung  (Umwandlungsbetrag 4% von 5.400,-- Euro = 216,-- Euro).

 

Durchführungsweg Direktversicherung

Geringer Verwaltungsaufwand, nicht erforderlicher Ausweis in der Bilanz, genaue Kalkulierbarkeit - das sind die Vorteile, die der Arbeitgeber in der Direktversicherung sieht. Und den Arbeitnehmer freut die große Flexibilität bei den Zahlungsweisen, die Möglichkeit, den Vertrag nach dem Ausscheiden aus dem Unternehmen privat weiterzuführen und die große Steuerersparnis.

Durchführungsweg Pensionskasse

Beinahe noch flexibler ist die Pensionskasse, in der alle Förderwege beschritten werden können, die beim Arbeitgeberwechsel keine Probleme macht, die für den Arbeitgeber kaum Verwaltungsaufwand erfordert und die Bilanz nicht berührt und bei der noch nicht einmal Beiträge für den Pensionssicherungsverein anfallen.

Durchführungsweg Unterstützungskasse

Ein paar klare Nachteile beitragspflichtig zum Pensionssicherungsverein, eingeschränkte Flexibilität bei Arbeitgeberwechsel, keine private Weiterführung - werden vor allem durch einen Vorteil wettgemacht: die Leistungsplangestaltung ist in der Höhe nahezu unbegrenzt, weshalb sich dieser Weg gerade für besser verdienende Arbeitnehmer eignet.

Durchführungsweg Pensionsfonds

Eher für risikobewusste Anleger eignet sich der Pensionsfonds, der neueste der fünf Durchführungswege. Da ein großer Teil der Beiträge an der Börse angelegt wird, besteht ein hohes Renditerisiko - natürlich bei erhöhten Renditechancen. Auch sonst ist der Pensionsfonds sehr flexibel: er kann privat weitergeführt werden, die Dotierung ist flexibel und er kann sogar bestehende Pensionszusagen/Unterstützungskassen ablösen.

Durchführungsweg Direktzusage

Der große Unterschied der Direktzusage zu den anderen Durchführungswegen ist der, dass hier kein Vertrag zwischen dem Arbeitgeber und einem Finanzdienstleister geschlossen wird, sondern dass der Arbeitgeber selbst für die Versorgung seiner Mitarbeiter im Rentenalter aufkommt. Er muss also passivierungspflichtige Pensionsrückstellungen bilden - doch kann er diese nach eigenem Gutdünken anlegen. Nicht für viele interessant, aber doch für den ein oder anderen.

 

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