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Die drei Säulen der Altersversorgung

Das deutsche Rentensystem ruht auf drei Säulen: der gesetzlichen Rente, der betrieblichen Altersvorsorge und der privaten Altersvorsorge. Da die gesetzliche Rentenversicherung über lange Jahre sehr gut für die Altersbezüge aufkam und die Politik nicht daran interessiert war, negative Zukunftsprognosen zu verbreiten, führten die anderen beiden Säulen ein Schattendasein: heutige Rentner beziehen 85% ihres verfügbaren Einkommens aus der gesetzlichen Rente.

Mittlerweile kann sich aber auch die Politik nicht mehr davor verschließen, dass die Renten keineswegs so sicher sind, wie sie es dem Wahlvolk glauben machen wollte.

Schuld daran ist das sogenannte Umlageverfahren (Generationenvertrag), das an den neuen demografischen Gegebenheiten scheitert. Umlageverfahren bedeutet, dass heutige Rentenbeitragszahler die Renten der heutigen Rentner bezahlen. Und zwar nicht nur theoretisch und prinzipiell, sondern ganz konkret: die Rücklagen der Rentenanstalten würden gerade für zwei Wochen reichen!

Warum die Rente nicht sicher ist

  • Dank der steigenden Lebenserwartung wird die Zeit, in der Senioren Rentenbezüge erhalten, immer länger.
  • Die Geburtenrate sinkt. Seit geraumer Zeit wird nicht mehr so viel Nachwuchs "produziert", wie er für den Erhalt der Bevölkerungszahl nötig wäre. Dass wir in Deutschland trotzdem noch ein minimales Bevölkerungswachstum haben, liegt einzig an der steigenden Lebenserwartung.
  • Der Beitragszufluss in das Rentensystem stockt immer mehr: hohe Arbeitslosigkeit, Frührente und längere Ausbildungszeiten lassen immer weniger Zeit und Gelegenheit, Beiträge zu zahlen.

Und so hat sich das Verhältnis von Beitragszahlern zu Rentenempfängern von 3:1 auf 2:1 verschlechtert, zwei Beitragszahler kommen also für die Rente von einem Beitragsempfänger auf. Die demographische Entwicklung dürfte dazu führen, dass in rund 40 Jahren jedem Beitragszahler annähernd ein Rentner gegenübersteht. Das bestehende Umlagesystem, bei dem die Beiträge direkt an die Rentner weitergeleitet werden, kann dies nicht verkraften.

Das musste nun auch der Gesetzgeber einsehen. Mit der Rentenreform von 2001 zeigt er den Willen, dem umlagenfinanzierten System die kapitalgedeckte Zusatzrente zur Seite zu stellen. Kapitalgedeckt heißt, dass jeder Euro, den ein Beitragszahler in eine entsprechende Rentenversicherung steckt, auch allein für ihn angelegt wird und der Anlagebetrag samt Rendite ausschließlich an ihn zurückgezahlt wird. Der Staat unterstützt diesen Gedanken durch Förderung der privaten Vorsorge (über das Altersvermögensgesetz AVmG, bekannt als "Riester Rente") und der betrieblichen Altersvorsorge.